FÜR DIE ANERKENNUNG UND ZUSSAMMENLEBEN DER KULTUREN

Sonntag, 29. Juli 2012

Veranstaltung: Wie kann ich mein Kind auf die Schule vorbereiten?









Veranstaltungen im OKM e.V.

Liebe Eltern,
Am 3. September 2012 um 18.00 Uhr findet in den Räumen unseres Vereins (Landwehrstraße 43, 80336 München) eine Informationsveranstaltung zur
Vorbereitung auf den Schulunterricht:
Wie kann ich mein Kind
auf die Schule vorbereiten?

Statt.
Wir laden Sie herzlich zur diesen Veranstaltung ein.
Referent: Heci Erdogan Dipl. Pol./
Sozialpädagoge bei der Arbeiterwohlfahrt München
Elternberater/Schülercoach
Ort: Landwehrstraße. 43
80336 München
Telefon: 089-489 13 08

Samstag, 28. Juli 2012

Verhindert die Abschiebung von Ilhamî Han in den Folterstaat Türkei!


Gerade die Antiterrorgesetze der Türkei, wegen derer Ilhami Han mit großer Wahrscheinlichkeit in der Türkei erneut angeklagt werden würde, gehören zu jenen Kernfragen der Menschenrechte, die die Europäische Kommission von jeher als eine der Haupthindernisgründe für den Beitritt der Türkei zur Europäischen Union angesehen hat.Foto:ROZ/Rûdaw

Der Fall Ilhami Han
Sein Fall ist wahrscheinlich nicht der erste Fall, den das KVR München zum Präzedenzfall zu machen versucht. Denn nach den geltenden Abschiebeverboten, darf ein Flüchtling, dem im Verfolgerstaat eine menschenrechtswidrige Behandlung droht, nicht aus der Bundesrepublik und anderen europäischen Ländern ausgewiesen werden.
Protest Kundgebung vor dem bayerischen Innenministerium am Odeonsplatz/München. Foto:ROZ/Rûdaw
J.J./München - Im Mai dieses Jahres wurde eine Klage von Ilhami Han, der 2005 als Flüchtling nach Deutschland kam, vom Verwaltungsgericht München negativ entschieden. Nun kämpft sein Anwalt für die Zulassung eines Berufungsverfahrens. Denn Ilhami Han soll nach dem Willen des KVR und des Bundesamtes und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus der BRD ausgewiesen werden.

Ilhami Han hatte sich 1997 als Minderjähriger der PKK in Kurdistan angeschlossen und war dort zuletzt bis zu seiner Flucht in die Bundesrepublik Lehrer in einem südkurdischen Flüchtlingscamp, wo er in der Kinderhilfe und als Lehrer tätig war. Seitdem er 1998 unter einer Schneelawine begraben worden war, leidet er an einer Epilepsie und posttraumatischen Störungen, die auch auf seine Kindheit in Varto zurückzuführen sind, wo er täglicher Zeuge von Kriegshandlungen, Erniedrigungen und Folter durch das türkische Militär geworden war. Als sich sein Gesundheitszustand so verschlechterte, dass er dringend weiter behandelt werden mussten, flüchtete er nach Deutschland, wo er weiterhin politisch aktiv war.

Sein Fall ist wahrscheinlich nicht der erste Fall, den das KVR München zum Präzedenzfall zu machen versucht. Denn nach den geltenden Abschiebeverboten, darf ein Flüchtling, dem im Verfolgerstaat eine menschenrechtswidrige Behandlung droht, nicht aus der Bundesrepublik und anderen europäischen Ländern ausgewiesen werden. Dies ist jedoch bei Ilhami Han der Fall.
Sollte er in die Türkei abgeschoben werden, droht ihm dort nicht nur eine drakonische Strafe, sondern auch Folter und andere menschenrechtswidrige Behandlung. Denn trotz anderslautender Behauptungen wird das, was hier als Folter bezeichnet wird, in der TR immer noch angewandt. Offiziell ist Folter in der Türkei nun zwar untersagt, die Fälle, in denen menschenrechtswidrige Behandlungen und andere offizielle Rechtsverstöße durch die Sicherheitsbehörden praktiziert werden, jedoch so gut wie gar nicht geahndet.

Seit einigen Jahren hat die Türkei einige Gesetze geändert, aber immer noch gibt es die sogenannten Antiterrorgesetze, die erst noch 2006 verschärft worden waren. Diese vage und weit ausgelegten Gesetze führen zu unfairen Gerichtsverhandlungen und dienen außerdem zu einer extensiven Bestrafungsmaschinerie für unliebsame Meinungen und politischer Betätigung in der Türkei . Noch 2012 wurden Tausende nach diesen Strafgesetzen angeklagt und verurteilt. Dafür reicht es, z.B. an einer Demonstration teilgenommen zu haben, eine Meinung geäußert oder noch absurder, ein Buch verfasst zu haben, das nicht einmal veröffentlicht wurde. Eine solche Strafe, die oft im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Demonstration in der Regel pauschal wegen der Unterstützung für eine terroristische Vereinigung ausgesprochen wird, kann 10-15 Jahre betragen, während der Vorwurf der Mitgliedschaft in der PKK oder auch anderen Organisationen bis zu einer mehrmals lebenslänglichen Strafe führen kann. Zur Zeit befinden sich ca. 6.ooo Kurden,
unter ihnen Bürgermeister, Stadträte, etc. ohne jegliches Verfahren in Untersuchungshaft.
Der Vorwurf: Propaganda für eine illegale Organisation.

Dass gerade Ilhami Han bei seiner Rückkehr von den Strafgesetzen der Türkei verschont
bleiben solle, wobei ein deutsches Gericht es als erwiesen ansieht, dass er ein PKK-Mitglied
in exponierter Stellung sei, ist ausgeschlossen, ja absurd.

Doch trotzdem beruft sich das Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts in seinem Fall
pauschal auf den Lagebericht des Auswärtigen Amtes von 2011, nach dem in den letzten
Jahren keine Fälle bekannt geworden seien, in denen ausgewiesene Asylbewerber auch als
exponierte Mitglieder der PKK verfolgt worden seien.
Der Lagebericht, mit dem die mündliche Verhandlung in dem Fall ausgeblendet wird und
damit nicht auf den Kern des Falles und den Sachvortrag der Rechtsvertreter von Ilhami Han
eingegangen wurde, ist aber nicht der einzige Mangel in diesem Urteil. Auch die Tatsache,
dass sich die Urteilsbegründung von dem mündlichen Verfahren abhebt, sich in die eigenen
Widersprüche der Argumentation des Gerichts verheddert und die Einhaltung der Fristen,
in dem sein Flüchtlingsstatus von Ilhami Han hätte widerrufen werden können, werden nun
in dem Berufungsantrag angefochten.

Die Lageberichte des Auswärtigen Amtes zur Türkei sind noch nie unumstritten gewesen und
trotzdem sah das Gericht in seinem Urteil “ derzeit keinen Anlass, hieran allgemeine
Zweifel zu erheben.“
Diese Schlussfolgerung klingt etwas zu glatt und einfach, wenn man die dazu im Gegensatz
stehenden Berichte der allgemein anerkannten Menschenrechtsorganisationen noch von
2010-2012 liest. Vor allem aber ist der lapidare Satz, den das Urteil des
Verwaltungsgerichts aufführt, um eine Verfolgungsgefahr für Ilhami Han auszuschließen,
viel zu pauschal, um Geltung für einen konkreten Fall beanspruchen zu können.
Fakt ist auch, dass es eine solche Ausweisung eines PKK-Mitgliedes, dem in der Türkei
Jahrzehnte lange Haftstrafen drohen, in den letzten Jahren nach allgemeiner Kenntnis nicht
getätigt wurden und daher den Verfassern der Lageberichte gar keine empirischen Werte in
dieser Hinsicht vorliegen können. Zuletzt war ein bekanntes Mitglied der PKK, Cevat Soysal,
der aus Moldawien verschleppt worden, 18 Jahr und 9 MonateGefängnisstrafe erhielt und
im Gefängnis schwerer Folter ausgesetzt war. Fakt ist ebenso, dass bei PKK- Mitgliedern,
noch dazu solchen in exponierter Stellung, in der Türkei lebenslängliche und mehrfach
lebenslängliche Haftstrafen angewandt werden.

Wenn man bedenkt, was Ilhami Han hier vom Gericht vorgeworfen wird: die Einsammlung
von Spendengeldern, das Verteilen von Zeitungen, die Teilnahme an einer
Kurdistankonferenz und die Teilnahme an zwei Demonstrationen gegen den Einmarsch der
Türkei in den Nordirak und die Schließung von Roj-TV, dann ist es das mindeste,
einzugestehen, dass ein solch exorbitantes Strafmaß nicht gerade den universellen
menschenrechtlichen Standards, die Europa von der Türkei fordert, entspricht.

Allein schon, dass sich der in der Urteilsbegründung angeführte Satz des Lageberichts auf
einen kurzen Zeitraum bezieht, ist nicht sehr aussagekräftig, denn viele Verfahren und
Ermittlungen ziehen sich in der Türkei über viele Jahre hin. Oftmals erfolgt eine Anklage für
weit zurückliegende Vorwürfe erst viel später. Nach dem 4. Buch des Öffentlichen Rechts gibt es in der Türkei keine Verjährungsfrist für Strafen, die im Ausland begangen wurden und in der Türkei mit mehr als 10 Jahren Gefängnis geahndet werden. Dies kann schon bei einer als Unterstützung angesehenen Handlung für die PKK der Fall sein.

Frühere Ermittlungs – und Strafverfahren (davon eines von 2011, während er sich in der BRD aufhielt) gegen Ilhami Han wurden in der Türkei zwar in der Vergangenheit im Gegensatz zu denen, die gegen seine Familie anhängen, vorerst wegen Mangel an Beweisen eingestellt, spätestens jedoch nach den hiesigen Gerichtsverhandlungen, demzufolge das Gericht es als erwiesen ansah, dass er sich in exponierter Stellung in einer in der Türkei als illegal geltenden Organisation politisch betätigt habe, wird er bei seiner Rückkehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit drastischen Maßnahmen weiter verfolgt werden.

Während die Regierung Erdogan sich launenhaft und äußerst widersprüchlich benimmt, sind die Strafforderungen der Staatsanwälte und die meisten Gerichtsurteile v.a. gegen politisch aktive Kurden durchgehend rückwärtsgewandt. In den vergangenen Jahren gab es im Vergleich in Bezug auf die Menschenrechte in der Türkei ruhigere und auch schwierigere Jahre. Das sagt leider nichts über eine kontinuierliche und beständige Verbesserung aus. An dem allgemeinen Tatbestand, dass v. a. politisch tätige Kurdinnen und Kurden unabhängig davon, ob und welcher Organisation sie angehören, in der Türkei verfolgt werden, hat sich nichts geändert. Kontinuierlich und dauerhaft ist es nicht abzusehen, dass die Kurden sogar die wenigen Rechte mit Aussicht auf Erfolg einklagen können, die ihnen versprochen und teilweise in Gesetzestexten garantiert sein sollen, geschweige denn gibt es irgend eine Garantie, dass sogar kleine Verbesserungen wie die Aufhebung des Verbotes, die kurdische Sprache zu sprechen, auch immer angewandt werden. Sobald sich die Lage durch äußere Umstände anspannt, kann es zu einer sofortigen und drastischen Verschlechterung kommen. Solche Zeiten könnten längst schon angebrochen sein, da durch die angespannte Lage in Syrien wieder Befürchtungen in der Türkei laut werden, dass die Kurden einen eigenen Staat gründen wollen. Dabei fokussieren sich die die Berichte auf die PKK in Syrien. Schon spricht man davon, dass Barzani (Präsident der Regionalregierung von Südkurdistan im Nordirak) bald Zugang zum Mittelmeer habe und mit der PKK paktiere.

Noch im Jahr des angeführten Lageberichts des Auswärtigen Amtes hat die New York Times jedenfalls die türkische Regierung bezichtigt, ein totalitäres Regime errichten zu wollen. Gerade die Antiterrorgesetze der Türkei, wegen derer Ilhami Han mit großer Wahrscheinlichkeit in der Türkei erneut angeklagt werden würde, gehören zu jenen Kernfragen der Menschenrechte, die die Europäische Kommission von jeher als eine der Haupthindernisgründe für den Beitritt der Türkei zur Europäischen Union angesehen hat.

Es kann sein, dass sich die allgemeine Stimmung gegen Kurden in der Türkei etwas gelockert hat. Im Moment aber haben sie hauptsächlich dazu geführt, dass nun statt nur Kurden auch gelegentlich türkische Journalisten, Schriftsteller und Rechtsanwälte , u.a. eingesperrt werden, weil sie ihrem Job nachgehen oder demokratische Rechte beanspruchen. Keinesfalls sollte dieser allgemeine Eindruck dazu führen, dass man die tausenden von konkreten Fällen, von unfairen Strafprozessen und Mißhandlungen gegen Kurden, darunter auch sehr vielen Kindern und minderjährigen Jugendlichen, aus den Augen verliert.
Wir kennen sowohl menschlich als auch rechtlich ausgewogenere Urteile des Münchner Verwaltungsgerichtes und hoffen daher für Ilhami Han, dass sein Berufungsantrag angenommen wird. Allein schon deshalb, damit der Gesundheitszustand des an schweren epileptischen und posttraumatischen Anfällen leidende Ilhami, den die örtlichen Behörden jahrelang mit ihren Auflagen auf eine unverhältnismäßige und unangemessene Art und Weise mit ihren Auflagen drangsaliert haben, bessern kann. Mit einer angemessenen Behandlung seiner Epilepsie ist in einem türkischen Gefängnis jedenfalls nicht zu rechnen und dass man in ebendiesen Gefängnissen nicht Traumatas behandelt, die die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden lieber zufügen, selbstredend auch nicht.
Inzwischen hat eine breit gefächerte Unterstützergruppe für Ilhami Han eine Kampagne für ihn gestartet.
Protest Kundgebung vor dem bayerischen Innenministerium am Odeonsplatz/München. Foto:ROZ/Rûdaw
Der Fall hat eine grundsätzliche Bedeutung, denn es geht hier um Grundsätze und Rechtsauffassungen, die auch für andere Fälle von Bedeutung sein werden.
Kurdische Gemeinde Bayern (V.i.G)

Samstag, 17. März 2012

RecepTayyip Erdogan wird mit dem STEIGER AWARD ausgezeichnet

Stiegerwald-Award Realsatire von Jeanne Jiyan


RecepTayyip Erdogan wird mit dem STEIGER AWARD ausgezeichnet
Zum 8. Mal werden in der Jahrhunderthalle Menschen für ihr Engagement ausgezeichnet – der „Stiegerwald-Award“ möchte diejenigen ehren, die sich für „Offenheit, Menschlichkeit, Geradlinigkeit, Toleranz“ einsetzen.
In der Kategorie Europa wird der Ministerpräsident der Türkei, Recep Tayyip Erdoğan ausgezeichnet.
Wie der Veranstalter der Preisverleihung betonte, geht es dabei  nicht um einzelne Personen. „Tayyip Erdogan erhält den Award stellvertretend für die 50-jährige deutsch-türkische Freundschaft“, sagte er.  Dennoch möchte die Stiegerwaldjury eine Erklärung zu ihrem Kandidaten abgeben. Denn anscheinend wird unverständlicher Weise Kritik an der Nominierung Erdogans laut.
„Die Kritiker sollten zur Kenntnis nehmen, dass wir einen demokratisch gewählten Ministerpräsidenten und engen Verbündeten Deutschlands ehren“, so der Medienberater des Stiegerwald-Awards.
Unverständnis zeigte die Jury über die Tatsache, dass nun plötzlich Kritik an der türkischen Regierung laut wird. „Die Kritiker kommen doch eher aus den Reihen dieser Einwanderer, die hier eigentlich nichts zu sagen haben dürften.  Das sagt doch schon  alles.“
Ein anderes Mitglied der Jury beschwert sich: „Wir waren uns doch immer darüber einig, auf welcher Seite die Guten stehen. Warum gerade jetzt von allen Seiten Kritik laut wird, ausgerechnet in einer Zeit, in der der  Regierungsstil in der Türkei sogar einen leichten Wandel erfahren hat, ist uns ein Rätsel, so der Mediensprecher. Wenn Sie unsere Erklärung gelesen hätten, würden Sie verstehen, dass uns absolut nichts vorzuwerfen ist.“


Erklärung der Stiegerwaldjury anlässlich der Verleihung des Stiegerwald-Awards an den türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan:

Wir alle sehnen uns nach einer Welt der Heuchelei, der Lüge, des Populismus und der Gewalt. Daher vergeben wir unsere Preise nach einem besonderen Prinzip an Staatsoberhäupter, die mit klaren Zielen angetreten sind und diese mit den bestmöglichen Praktiken konsequent umsetzen. 

Der  Stiegerwald- Award steht für Völkerverständigung. Daher haben wir uns für einen Kandidaten aus dem Mittleren Osten entschieden.

Glücklicherweise müssen wir keine posthumen Preise vergeben, was uns die Wahl wesentlich erleichterte. Wir denken hier an einen möglichen Gegenkandidaten wie Saddam, der die Wahl, das müssen wir zugeben, wesentlich erschwert hätte.

 Da es in der Region viele Talibans und Atatürks gibt, fiel uns unsere Wahl  sehr schwer.  Assad und Mubarak als Kandidaten waren uns zu strittig, das geben wir ganz offen zu. Denn den Mut des Nobelpreiskomittees, uns zu Leuten zu bekennen, die mit einem Fuß oder beiden in Gewahrsam stehen, haben wir nicht.

 Dass das Nobelpreiskomittee nicht alle Kandidaten ehren kann, die Preise verdienen, zeigt, wie wichtig Preise wie der Stiegerwald- Award geworden sind. Denn sie bringen das Quäntchen Salz in unsere Gesellschaft ein, das allen zynischen Gerichten eine bessere Verdaulichkeit und gerade den richtigen Geschmack verleiht. 

 Glücklicherweise dürfen langsam aber sicher auch andere Awards zum Nobelpreis hinzutreten, die für eine den Erfordernissen der Gegenwart angepassten Preisvergabe stehen, damit morgen unsere schützenswerten und noblen Interessen in einer globalisierten Welt eine Chance haben.

 Nominierungen wie die von Vladimir  Putin für den Quadriga –Preis weisen uns den richtigen Weg. Vaclav Havel neben Putin,  warum nicht Erdogan neben  Anna  Politkowskaja?  Auf diese Weise leisten auch wir unseren Beitrag in der pluralistisch geprägten Übergangsphase zu einer  Gesellschaft, die die Herausforderungen einer immer schwieriger zu verstehenden Welt annimmt.

In diesem Fall werden wir vorübergehend etwas erleben, was unsere Kritiker mit Sicherheit zumindest als eine  Trübung unseres Unterscheidungsvermögens  bezeichnen werden, 1 + 1 wird nicht mehr 2 sein, wie sie sagen werden, doch danach, in der neuen Morgenröte der Menschheit werden Erdogan neben Putin, Ahmadinejad neben Asaad stehen und wir werden uns nicht mehr den Kopf weder über Kritik  noch über die Wahl unserer Kandidaten zerbrechen müssen. 

Dieser kleine Exkurs in die unserer wohl überlegten Wahl sollte genügen, um unsere Kritiker zum Schweigen zu bringen. Wenn sie nicht zur Kenntnis nehmen wollen, dass Erdogan bereits weltweit ein großes Ansehen genießt und zwar in Wort und Tat, dann werden wir es ihnen eben nochmals  erklären müssen.

Wir können Kerdogans Ansehen in der Welt schon allein daran ablesen, dass er -im Gegensatz zu einem Nobody- Perez die Leviten lesen und aufmüpfigen französischen Abgeordneten  zeigen kann, was für ein toller Macho, Meister und Menschenrechtler er ist. Hätte er nicht dieses gewaltige Renommée, dürfte er nicht sagen und tun, was nur die ganz Großen sagen und tun. Aber wir wollen nicht die Gelegenheit verpassen, auch seine Verdienste für die Türkei anzuloben. Selbstverständlich können wir in diesem begrenzten Rahmen nicht alle aufführen, denn sonst müssten wir ein dickes Buch damit füllen.

Wie kein türkisches Staatsoberhaupt vor ihm, weiß Erdogan Eleganz mit Zweckmäßigkeit in der Staatsführung zu verbinden.  Er beweist den Willen zum Pluralismus, indem er gleichzeitig die Herausforderung gegen seine Feinde und die gegen die Feinde seiner Feinde annimmt.

In der Bekämpfung der Kinderkriminalität hat Erdogan einen Meilenstein gesetzt. Es gehört auch zu unserem zivilisatorischen Konsens, dass Kinder, die Steine auf Panzer werfen, bestraft werden müssen.       
                                                                                                                                                  
Bei allen Neuerungen, steht Tayyip Erdoğan daher  da, wo es notwendig ist, für Kontinuität.  Fortschrittliche Ideen brauchen  keine Umerziehungslager. Ganz von selbst kommen kriminelle Kinder  nach 15 Jahren als geläuterte Erwachsene aus den türkischen Gefängnissen. Harte, aber für ihre Erziehung unerlässliche Proben, wie die Vergewaltigung durch erwachsene Gefangene und wohldosierte Misshandlungen durch die Sicherheitsbeamten bereiten sie nach ihrem pädagogischen Aufenthalt in modernen türkischen Gefängnissen auf ein Leben in einer Gesellschaft vor, für die Erdogan ein Wegbereiter ist.

Es ist hier noch wenig bekannt, dass Tayyip Erdogan ein großer Problemlöser seiner Zeit ist. Denn er verbindet auf einzigartige Weise, die nieder zu haltende Geburtenzahl in den Unruheregionen –eine Geburtenrate, die auf 0 reduziert werden soll-  mit den neuen Frauenrechten in der Türkei.  Jede Frau türkischer Herkunft soll daher in naher Zukunft mindestens drei Kinder gebären. Dass Kinder unsere Zukunft sind, diese universelle Erkenntnis hat sich Tayyip Erdogan zunutze gemacht. Die in Demonstrationen umgekommen Kinder und die ausfallenden Geburten in den Terroristennestern könnten so durch die erfreuliche Einbindung vor allem der Frauen in die türkische Gesellschaft  ausgeglichen werden. Dass der Tschador sie derzeit noch darin behindern könnte, sich im schönen Schein der Demokratie zu sonnen, hat er rechtzeitig erkannt und propagierte daher das sportliche Kopftuch als Alternative und  als  Symbol ihrer neuen Bewegungsfreiheit.

In punkto Völkerverständigung hat Erdogan eine absurde Auffassung von Geschichte wieder geraderücken und den Stolz von Generationen von Türken auf ihre Taten wieder ins richtige Licht rücken können.

Erdogan ist ein  wortgewandter Visionär und möchte man sagen, ein Visionär europäischen Schlages. Daher erhielt er unseren Award auch in der Kategorie Europa. Allein schon für Botschaften wie diese: „Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind.“ verdient er unseren Award.

Die Kritiker unserer Wahl sollten zur Kenntnis nehmen, dass  Mut und veraltete Werte wie Zivilcourage nicht  den Erfordernissen unserer Zeit entsprechen. Daher haben wir einen Kandidaten gewählt, der sowohl unserem Verständnis von Völkerverständigung entspricht, als auch eine für unser heutiges Verständnis angemessene Wahl darstellt.

Wir repräsentieren das Mittelmaß und die Mittelmäßigkeit, damit sich möglichst viele Menschen, die unsere Werte teilen, sich mit unserer Wahl identifizieren können. Wir heißen daher alle, die die Zeichen der Zeit  erkannt haben, in unserem Club der bekennenden Mittelmäßigkeit willkommen.

Zu Recht können wir stolz darauf sein, mit der Wahl einen privilegierten Partner und engen Verbündeten Deutschlands geehrt zu haben. Damit unsere Ideen und Werte auch morgen eine Chance in der Welt haben.

Die Stiegerwaldjury

Stiegerwald-Award Realsatire von Jeanne Jiyan
URL: www.kurdgem.blogspot.com
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 Massenproteste in Bochum

Erdogan sagt Preisverleihung ab

http://www.manager-magazin.de/politik/deutschland/0,2828,821904,00.html

Mittwoch, 15. Februar 2012

16 März 1988 : Giftgasangriff auf Halabja _ هەڵەبجە

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Giftgasangriff auf Halabja
هەڵەبجە

Am 16 März 1988 wurde bei einem breit angelegten Angriff gegen das kurdische Volk, die kurdische Stadt Halabja mit Nerven- und Giftgas bombardiert. Bei dem Angriff fanden in Halabja 5.000 Menschen einen qualvollen Tod. Die meisten von ihnen waren Kinder, Frauen und alte Männer. Rund 10.000 Menschen wurden schwer verletzt.

Heute, 24 Jahre nach dem Angriff auf Halabja, Scharezur und anderen Ortschaften, leiden Menschen an den Spätfolgen der Bombardierung wie Nervenlähmungen, Hautkrankheiten, Tumoren und Schäden an Lunge und Atemwegen, Erblindungen, sowie an häufigen Fehl,- und Totgeburten, Missbildungen bei Neugeborenen. Überlebende sind immer noch traumatisiert und erleiden psychische Erkrankungen. Am Rande der Stadt sind die Massengräber. Das Grundwasser wurde durch die vergifteten Opfer verseucht. Die Natur der Umgebung wurde von dem Gift ebenfalls betroffen.

Den Giftgasangriffen folgten systematische Dorfzerstörungen. Das Irakische Regime hat mit Anfal - Operationen gegen Kurdistan begonnen. Die "Anfal" - Offensive begann im April 1987-1989 mit Giftgasangriffen gegen die kurdischen Bergdörfer. Diese hielten den gesamten Sommer 1987 über an. Es wurden viele Ortschaften bombardiert dann folgte die Bodentruppen die Offensive. Die Überlebenden, Gesunde wie Verwundete, wurden später mit den Toten in Lastwagen abtransportiert, liquidiert und in Massengräbern verscharrt.

Den Dorfzerstörungen fielen schließlich 5.000 Dörfer und Weiler zum Opfer. Das ganze zerstörte Gebiet der kurdischen Bergregionen wurden zu verbotenen Zonen erklärt, jeder Transport von Lebensmitteln oder Medikamenten dorthin wurde untersagt, jedes in diesen Gebieten angetroffene Lebewesen – ob Mensch oder Tier – wurde getötet.

Hunderttausende der kurdischen Zivilbevölkerung wurden aus den wasserreichen Bergen in die irakischen Wüstengebiete getrieben, Zehntausende von ihnen bei Massenerschießungen hingerichtet.

Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen liegt allein die Zahl der "Anfal" - Toten bei mehr als 182.000.

Die renommierte amerikanische Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) hat nach dem Aufstand von 1991 mehr als 14 Tonnen Dokumente gesichtet, geordnet und systematisch analysiert. Es waren Papiere des Allgemeinen Sicherheitsdienstes, des Allgemeinen Militärgeheimdienstes und der Baath-Partei. Diese Unterlagen ergeben einen Schlüssel zum Verständnis der Logik und der Realisierung der "Anfal"-Offensive.

Damals gab es nur wenige couragierte Menschen, die sich mit dem kurdischen Volk solidarisierten. Trotzdem leistete das kurdische Volk weiterhin Widerstand gegen das barbarische Regime und überlebte es.

Das Giftgas selbst stellte der Irak mit Hilfe ausländischer Firmen her. Darunter befinden sich - soweit bekannt - mehrere deutsche Unternehmen.

Wir gedenken aller Opfer und wehren uns gegen Verharmlosung und Vergessen, und wir fordern:

 Internationale Anerkennung des Völkermords an irakischen Kurden

 Entschädigung der Überlebenden und der Angehörigen der Giftgasopfer und humanitäre Hilfsleistungen für die geschundene kurdische Region um Halabdja anzubieten.

 wiederaufbau der zerstörten Dörfer nach heutige Standard

Wie jedes Jahr erinnern wir uns an dem grausamen Akt des damaligen irakischen Regimes an Halabja.

URL: http://www.okm-muenchen.org/B.ue.ro_-und-.oe.ffnungszeiten.htm

Freitag, 27. Januar 2012

Komeleyên kurdan li Munchenê hevkarî dikin

Kurdên li Munchenê dixwazin xebata xwe ya çandî û civakî
bi hevbeşî pêşde bibin (Folklora Komciwan

Munchên (Rûdaw) – Bi mebesta bidestxistina mafên demokratîk û civakî û başkirina rewşa kurdên li Munchenê 9 komeleyên kurdan hewl didin xebatek hevbeş bikin. Heman komele piştgirtiya tekoşîna gelê Kurdistanê jî xistin rojeva xwe.

Roja duşêma borî 9 komeleyên kurdan (Komela Koçberên Kurd/OKM, Komela Çandî ya Mezopotamya/KÇM, KOMKAR-Munchen, Komela Çandî ya Kurd/KÇK, Dibistana Kurdî/ ROJÎN, Civata Kurd, Mizgefta Ahmedê Xanî, FC-Azadî û FC-Newroz) yên li bajarê Munchenê bo karên hevbeş civînek lidarxistin.

Civîn li ser daxwaziya Civata Kurd û Komela Koçberên Kurd/OKM, roja duşêma borî êvarê li Landwehrstr.43 hat lidarxistin û heta saet 23ê şevê berdewamkir. Rojeva civînê  “Di pêşerojê de hevkarî û koordînasyona komeleyên kurd li Munchenê” bû.

Nûnerên komeleyan di civînê de li ser berjewendiyên hevbeş, potansiyela rewşa civakî û siyasî ya Kurdên li Munchenê rawestiyan û bo hevkariya komeleyên kurdên li Munchenê bîr û baweriyên xwe anîn ziman.

Li gor îstatîstîkên nû li Munchenê nêzikî 20 hezar Kurd dijîn. Pirraniyên wan ji Bakur û Başûrê Kurdistanê ne, ji Rojava û Rojhilatê Kurdistanê jî nêzikî 2 hezar Kurd li Munchenê dijîn. Pirraniya Kurdên bakûr nêzikî 50 sal in li Munchenê dijîn ku ev jî dibe 2-3 jenerasyon.

Di civînê de komeleyên kurd di nava xwe de “Koordînasyona Komeleyên Kurd li Munchenê/(SAZBÛN/KOORDINATION) damezirandin û dixwazin mehê carek bo xebat û danûstandina agahiyan bên cem hev, da ku di raya giştî de deng û navên kurdan bilind bikin û piştgirtiya tekoşîna gelê Kurdistanê jî bikin.
URL: http://www.rudaw.net/kurmanci/art/11352.html

Junge Welt übernimmt 1:1 die Argumentation der türkischen Regierung

( Junge Welt v. 24.12.11, Definitionsmacht, Ankara wirft Frankreich Völkermord vor-
LINK: http://www.jungewelt.de/2011/12-24/045.php)

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Junge Welt übernimmt 1:1 die Argumentation der türkischen Regierung
18 Juni 1941 deutsch-türkischer Freundschafts- und Nichtangriffspakt
18 Juni 1941 deutsch-türkischer Freundschafts- und Nichtangriffspakt

Die Junge Welt möchte einen linken Diskurs führen, doch von den besten Zeiten der intellektuellen Linken ist dieser so weit entfernt wie die Parolen eines heterogenen nationalistisch-rechten Diskurses. Die Vermischung kritischer politischer Anklänge mit primitiven rechtsnationalistischen Impulsen findet hier ihren Zwillingsbruder in der mangelnden Unterscheidungsfähigkeit und Abgrenzung von Begrifflichkeiten und Inhalten. Wenn Kritik beliebig wird, ist sie im besten Fall keine ernst zu nehmende Kritik mehr, im schlimmsten ist sie gefährlich.

Zuerst einmal wird die LeserIn erschlagen mit dem Mischmasch geschichtlicher Fakten, Phänomene, und Halbwahrheiten, die alle in einen Topf geworfen und kräftig verrührt werden. Heraus kommt ein diffuses, heterogenes Unrechtsgeschwafel, eine gedankenlose Geschichtsrevue aus unverdauten Bildungsfragmenten, die in der Fortführung derselben Logik zu Geschichtsrevisionismus und der Banalisierung des Holocausts und des armenischen Genozids führen muss.

Sowohl in der Argumentation der türkischen Regierung u.v.a. Erdogans als auch in dem genannten Artikel der Jungen Welt (die Zeugnis gibt von dem bedauerlichen Zustand dessen, was sich heutzutage in Deutschland linkskritisch nennt und von einem rechtsnationalistischen Diskurs teilweise nicht mehr zu unterscheiden ist) gibt es diesen seltsamen Mischmasch, mit dem alles und jedes behauptbar, zu entkräftigen und verfälschbar ist.

Folgerichtig erscheint dann in der Logik der Argumentation der Begriff der „Siegerjustiz“, den die NPD und die Nationalsozialisten gegenüber den Alliierten verwendeten und verwenden und die der Leser mit Grausen mit weiteren Schlüsselwörtern assoziiert. Dass sich angeblich eine Siegerjustiz über den armenischen Völkermord ausspricht, heißt im Klartext, dass es keinen solchen gegeben haben soll.

Welch Geistes Kind der Verfasser in seiner vollkommenen Gedankenlosigkeit und politischen Orientierung ist, tritt klar zu Tage. Der Artikel muss den Opfern des armenischen Völkermords empörend erscheinen.

Wir diskutieren hier nicht darüber, ob das Gesetz die gewünschte Wirkung zeigen wird oder nicht. Für die Opfer ist dieses Gesetz insofern eine Genugtuung, als es für sie weniger um die Täter als um ihre eigenen Gefühle geht, die bei der Leugnung des Genozids aufkommen, was sich in den Reden der Kommissionsmitglieder (deren (jüdische) Familie teilweise selbst Opfer des Holocausts ist und unter denen wohlgemerkt eine der Hauptinitiatorinnen algerischer Abstammung ist ) des Gesetzesentwurfs widerspiegelt.

Die Türkei befindet sich noch mitten in dem Prozess des Genozids, dessen letzte Phase die (Ver-) Leugnung darstellt. Geplant war nicht nur ein armenischer Genozid, sondern auch der anderer Minderheiten, was sich seit Jahrzehnten in der Vernichtungslogik, die sich an den Kurden austobt, fortsetzt.

Auf der Täterseite sehen auch in den nachfolgenden Generationen die Verstrickung, die Schutzmechanismen anders aus als auf der Opferseite. Dies ist auch in diesem Artikel deutlich spürbar. Die lange deutsch-türkische Freundschaft gegen die Interessen der Kurden gibt- verkürzt ausgedrückt- über strategische Interessen hinaus, ein deutliches Zeugnis davon. Die Banalisierung des Holocausts, die Herabsetzung der Schuld durch unzulässige Vergleiche und geschichtsblinder, interessierter Konfusion und Verwirrung ebenso.

 J.J.
Kurdische Gemeinde Bayern


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URL: Die deutsche ( Linke ?) Diskussion : http://linksunten.indymedia.org/de/node/52654

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Junge Welt vom 24.12.2011 / Ansichten / Seite 8
DefinitionsmachtAnkara wirft Frankreich Völkermord vor
Von Werner Pirker

Die Retourkutsche aus Ankara kam umgehend. Nachdem das Parlament in Paris beschlossen hatte, das Leugnen des Völkermordes an den Armeniern unter Strafe zu stellen, hat der türkische Regierungschef Recep Tayyip Erdogan Frankreich Genozid an den Algeriern vorgeworfen. Ankaras Reaktion ist durchaus verständlich. Wenn die zwischen 1915 und 1916 erfolgten Deportationen von auf dem Boden der heutigen Türkei lebenden Armeniern, die unterschiedlichen Schätzungen zufolge zwischen 200000 und 1,5 Millionen Menschen das Leben gekostet haben sollen, den Tatbestand des Völkermordes erfüllen, dann ist das Wüten der französischen Kolonialherren in Algerien wohl kaum anders zu bewerten.

Auch Erdogan beruft sich auf Schätzungen. Demnach wurden seit 1945 etwa 15 Prozent der algerischen Bevölkerung von der französischen Soldateska massakriert. In beiden Fällen läßt sich darüber streiten, ob die Verwendung des Begriffs »Völkermord« angemessen ist. In Frankreich, wo eine große armenische Diaspora beheimatet ist, ist das armenische Narrativ in den Rang einer objektiven Wahrheit erhoben worden. Türkische Einwände, wonach die Deportationen zwar brutal und chaotisch verlaufen seien, es sich aber um keine gezielte Ausrottungspolitik gehandelt habe, werden als geschichtsrevisionistisch verworfen. Das kann man durchaus so sehen. Der französische Parlamentsbeschluß geht aber weit darüber hinaus. Indem er eine von der offiziell festgelegten Position abweichende Meinung der strafrechtlichen Verfolgung aussetzt, stellt er die Meinungsfreiheit grundsätzlich zur Disposition.

Vorbild für das französische Gesetz ist das in bester antifaschistischer Absicht erfolgte Verbot der Holocaust-Leugnung, das damit das Einfallstor für gesinnungspolizeiliche Verordnungen zur Wahrheitsfindung bildete. Daß dieser weitere Schritt zur Verrechtlichung der gesellschaftlichen Debatte ausgerechnet von der französischen Legislative gegangen wurde, entbehrt insofern nicht einer gewissen Ironie, als Frankreich bis heute nicht bereit ist, sich mit den Verbrechen seiner Vergangenheit als besonders brutale Kolonialmacht auseinanderzusetzen. Im Gegenteil wurden erst unlängst die französischen Schulen vom zuständigen Ministerium angewiesen, die Kolonialgeschichte des Landes in einem positiven Licht dazustellen. Wie Hannes Hofbauer in seinem Buch »Verordnete Wahrheit, bestrafte Gesinnung« (Promedia Verlag) festhält, erfolgt die Verrechtlichung, das heißt Entpolitisierung, der Debatte nach dem politischen Opportunitätsprinzip.

Die Crux liegt bereits im EU-Rahmenbeschluß zur juristischen Verfolgung von Rassismus, Antisemitismus und Leugnung von Völkermord. Da dem herrschenden Diskurs widersprechende Meinungen zum Straftatbestand erklärt werden und die Bestimmung von Völkermord im Ermessen der (Sieger-) Justiz liegt, sind der »antirassistischen« Definitionsmacht des weißen Mannes und seinen Strafmaßnahmen keine Grenzen gesetzt.
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